Liebe Gäste!
Ab 8. November 2021 ist uneingeschränkter Aufenthalt im Hallenbad bzw. in der Sauna möglich,
- wenn Kunden einen 2G-Nachweis vorweisen können
für Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre gilt der Ninja-Pass als Nachweis - der Kunde hat diesen Nachweis für die Dauer des Aufenthalts bereitzuhalten
- Erhebung der Kontaktdaten von Personen ist verpflichtend